Freitag, 16. September 2011

CULTIVA HANFMESSE vom 28.-30.10.2011

Zum vierten Mal findet die Hanfmesse CULTIVA in der Eventpyramide bei Wien statt. Die Messe gilt mit ihren über 100 internationalen Ausstellern, einem Hanfkongress mit Schwerpunkt Medizin, Modeschau und Kochworkshop mit Hanfprodukten als Plattform der Branche.

Die nächste CULTIVA öffnet wieder ihre Pforten vom 28. – 30. Oktober in den einzigartigen botanischen Garten der 42m hohen Glaspyramide, wo über 100 internationale Aussteller alles um das Thema Hanf präsentieren. Neben Kleidung, Kosmetik, Baustoff, Ernährung und Literatur, werden viele Kuriositäten die Besucher begeistern. Jeder Messegast kann sein eigenes Hanfseil drehen oder an der Kochshow von Hanfkoch Friedrich Pinteritsch teilnehmen. Marrokanische Köche schlagen ihr Zelt im Garten auf, servieren frische mediterrane Küche und Hanfbier.
Da auf einer Hanfmesse auch die Unterhaltung nicht zu kurz kommen darf, legen DJ ́s während der gesamten Messe einen Soundteppich aus chilligsten Grooves. Erstmalig findet auf der Hauptbühne eine internationale Modeshow und Dance- performance statt. Internationale Designer präsentieren ihre Kreationen aus Hanf und Naturfasern.

www.cultiva.at

Mittwoch, 14. September 2011

88 Hanfpflanzen bei Rollerfahrer konfisziert

Ein 49-jähriger Rollerfahrer ist mit einigen saftigen Cannabisblättern in eine Verkehrskontrolle in der Mainzer Neustadt geraten. Der Rollerfahrer gab zu, die Blätter frisch gepflückt zu haben. Daraufhin wurde seine Wohnung in Mainz durchsucht.
In einem separaten Raum innerhalb seiner Wohnung konnten 88 Cannabispflanzen sowie eine vollständige Indooranlage aufgefunden werden. Die meisten Pflanzen waren ausgewachsen und bis zu zwei Meter hoch. Die Polizei erntete alle 88 Cannabispflanzen ab um sie zu konfizieren. Eine Anzeige gegen den Mann wegen Anbau zum Gewerblichem Verkauf ist im gange. Und wieder jemand dem wegen einer Pflanze der Knast droht.

Gefundene Drogen kein Beweismittel - Durchsuchung war illegal

Glück im Unglück hatte ein 36-jähriger aus Reinland-Pfalz. Er kann auf einen Freispruch hoffen, obwohl bei einer Durchsuchung seiner Wohnung diverse Drogen gefunden wurden.
Die beschlagnahmten Betäubungsmittel dürfen nämlich vor Gericht nicht als Beweismittel verwendet werden, weil die Polizisten illegal in die Räume eindrangen. Sie hatten es versäumt, sich einen Durchsuchungsbeschluss ausfertigen zu lassen.
Die Staatsanwaltschaft hofft nun, dass sich Zeugen finden, "die ganz klar aussagen, dass der Angeklagte Drogen verkauft hat." Ansonsten könne man dem mehrfach Vorbestraften nichts nachweisen.

Dienstag, 13. September 2011

Wie verpestet ist das Straßenweed ?

60 mal mehr Pesdizide als Gemüse
Cannabis-Patientenkollektive haben in Michigan Schwarzmarkt-Gras sowie ihre selbst angebaute Medizin einer Laboranalyse unterziehen lassen.
Das Ergebnis war erschreckend, die getesteten Proben enthielten 60 mal höhere Pestizid-Belastungen als die für konventionelle Lebensmittel definierten Grenzwerte zulassen.
Das von den Kollektiven angebaute Gras enthielt überhaupt keine Pestizide, war also 100 % "bio".

Obwohl Michigan ein seit einiger Zeit ein "Medical Pot"-Gesetz hat, gibt es dort keine Hanfapotheken. Nachdem ein Gericht den bisher üblichen Anbau durch Patienkollektive kürzlich für illegal erklärt hatte, fürchten Michiganer Cannabispatienten, bald Pestizid verseuchte Medizin auf dem Schwarzmarkt erwerben zu müssen.

Montag, 12. September 2011

Wieder ein Opfer der Staatswillkür

Am Freitag haben Polizeibeamte in Lustenau mehrere Cannabispflanzen sichergestellt.
Die Beamte der Polizei Lustenau haben bei einem 50 Jahre alten beschäftigungslosen Mann in Lustenau im eigenen Garten seines Wohnhauses mehrere Hanfpflanzen (mit einer Höhe von ca. 190 cm) beschlagnahmt. Des weiteren wurden bei ihm ca. 10 Gramm getrocknetes Cannabis sowie mehrere zum Trocknen aufgehängte Büschel Cannabispflanzen vorgefunden und sichergestellt. Der Mann wird nach dem Betäubungsmittelgesetz der Staatsanwaltschaft angezeigt. Mal wieder ein hoher Juristischer Aufwand nur um einen friedlichen sich selbst versorgenden ( also nicht den Schwartzmarkt unterstützend) Mann zu verurteilen.

Donnerstag, 8. September 2011

Menschenrechtverletzung bei Drogengefangenen

Es fällt noch immer einigen Menschen schwer, Menschen die wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz (BtMG) inhaftiert sind, als “politische Gefangene” zu betrachten. Sicher ist eine Differenzierung auch hier angebracht, zum einen im Hinblick auf den politisch-historischen Hintergrund des BtMG und zum anderen auf die medizinisch-wissenschaftliche Grundlage des BtMG.
 
In Bezug auf die Listung von Hanf in Anlage I zum BtMG können Wir heute mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, und die in den letzten Jahren publik gewordenen Informationen zur Entstehung der HanfProhibition belegen dies, dass das Verbot politisch begründet war (ist).
In Haft setzt sich dann die Diskriminierungspolitik fort. BtM-Gefangene sind heftigsten Schikanen im Knast ausgesetzt, hierzu zählen: regelmäßige Zellenkontrollen, “Pflichtstunden” bei Sucht- bzw. Drogenberatung (im Rahmen eines sog. Vollzugplanes), spontane Leibesvisitationen, besonders überwachte Besuche, versagen oder beschränken von Besuchszeiten für einzelne Personen aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis, und auch die berüchtigten Urinkontrollen (UK’s) dürfen nicht fehlen.
Die sogenannte “Vollzugslockerung” (Ausgang, Urlaub aus der Haft) werden regelmäßig von einem negativen Urintest (EMIT-Verfahren) abhängig gemacht. Uns sind Fälle bekannt, wo Gefangene von Vollzugslockerungen ausgeschlossen wurden, nur weil sie passiv THC aufgenommen haben (Durchschnittlicher Richtwert 20ng). In einer engen Knastzelle in der sich z.B. 3-5 Personen befinden (Gemeinschaftszelle oder während der “Auf/Umschlusszeiten”) und alle, bis auf eine Person, rauchen Hanf, dann wird auch eben die nicht mitrauchende Person THC-positiv in der Urinanalyse sein. Die “Beweisführung” zur Entlastung der Betroffenen geht in den meisten Fällen ins Leere.

Mittwoch, 7. September 2011

In Kolumien ist es Legal

Ja meine Freunde in Kolumbien ist jetzt jeder Besitz von Drogen in kleinen Mengen nichtmehr als Straftat verzeichnet. So entschied der Oberste Gerichtshof von Kolumbien bei einem Fall wo der Angeklagte jedoch 80 Gramm dabei hatte. Nach dem Urteil zufolge wird Cannabis Besitz, bis zu einer Menge von 20g nicht mehr verfolgt.
Damit wurde die 2009 in Kraft getretene, repressive Drogengesetzgebung im Sinne der Konsumenten zu korrigiert. Da es nichtmehr als Straftat gilt wird auch keine kleine Menge konfisziert, wie in diesem Zurückgebliebenen Land.
Nun ja hoffen wir das sich hier auch noch einiges ändern wird. Peace out Legalize it

Dienstag, 6. September 2011

Soros Spendet 1 Mio.Dollar für Legalisierung von Cannabis

Der amerikanische Geschäftsmann George Soros hat die Kampagne zur Legalisierung von Marihuana in Kalifornien mit einer Spende von einer Million Dollar Dollar (=714.847,38 Euro) unterstützt, wie die Zeitung "The Sacramento Bee" am Dienstag berichtete. Es ist die bisher größte Spende einer Einzelperson für das Vorhaben, abgesehen von einer Finanzspritze des Unternehmers Richard Lee, der Marihuana für medizinische Zwecke vertreibt.
Der Milliardär Soros gehörte Mitte der 90er Jahre bereits zu den größten Geldgebern für den Vorstoß, der Kalifornien 1996 zum ersten Staat der USA machte, in dem die Verwendung von Marihuana für medizinische Zwecke legalisiert wurde.

Hawaii entkriminalisiert den Besitz kleiner Mengen

Gouverneur Arnold Schwarzenegger hatte den Kalifornier/innen zum Ende seiner Amtszeit noch ein Geschenk in Form von "Verordnung 1449" gemacht, die den Besitz von bis zu einer Unze (circa 28,5 Gramm) Cannabis von einer geringfügigen Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabstuft.

Das Senat von Hawaii plant, eine ähnlich lautende Verordnung einzuführen: Nach "Bill 1460" würde auch in Hawaii der Besitz von bis zu einer Unze Gras mit einer Geldstrafe von 100 Dollar geahndet, ohne Eintrag ins Strafregister oder andere Konsequenzen.
Auch die Belange von Patienten und deren "Caregivern" (Menschen, die für schwerkranke Patienten Cannabis anbauen) würden mit der geplanten Verordnung gesetzlich geregelt.
Es sind kleine Schritte aber es sind Schritte in die richtige richtung. Bis bald High auf Hawaii

Montag, 5. September 2011

Keine Kostenübernahme von Cannabismedikamt für Krebspatientin

Der Fall von Ute Köhler beschäftigt die Politk bereits lange Zeit. Die Krebspatientin kämpft seit zehn Jahren für eine Kostenübernahme ihrer Cannabismedizin.

Kürzlich wurde sie vom Petitionsausschuss des deutschen Bundestages abgewiesen, unter anderem mit der Begründung, dass Sativex bald erhältlich sei.
Das ist zwar seit ein paar Tagen der Fall, allerdings hilft das Frau Köhler wenig. Für ihre Krankheit ist Sativex nicht zugelassen. Sie muss sich weiter auf anonyme Spender verlassen, die die Kosten für ihr Dronabinol übernehmen.
Zur gleichen Zeit ist Bundesgesundheitsministerium dabei, die dritte Medienkampagne innerhalb eines Jahres anzuleiern unter dem Motto "Cannabismedizin ist jetzt legal", obwohl sich für die meisten Patienten nichts an ihrer ohnehin schlechten Versorgungslage ändert.
Es scheint, als träte jetzt das ein, wovor nicht nur wir bereits seit der Ankündigung der Sativex-Zulassung warnen: Cannabispatienten werden pauschal auf Sativex verwiesen, obwohl es für die meisten Indikationen, die diese aufweisen, gar nicht zugelassen ist.
Quelle: Hanf Journal

Sonntag, 4. September 2011

Anonymous setzt sich für Legalisierung von Marihuana ein

Unbekannte versuchen im Rahmen von „Operation Cannabis“ zu erreichen, dass Hanf international unbeschränkt gehandelt und genutzt werden darf.

Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen wollen die Anonymen möglichst viel Informationen über Hanf und Cannabis streuen.

Mit Aussagen wie „Cannabis stoppt das Wachstum von Tumoren, heilt Krebs und bringt T-Zellen dazu, sich zu regenerieren“, heißt es. Auch im Falle von multipler Sklerose, dem Tourette Syndrom und Schlaflosigkeit könne man nur von der Wirkung des berüchtigten THC-Konsums profitieren.

Hier die Videobotschaft von Anonymous:

 

 

Wer ist Anoymous ?

Laut Wikipedia ist:  Anonymus ist ein weltweit operierendes Kollektiv nicht näher bekannter Personen. Anfangs als Spaßbewegung aus dem Imageboard 4chan hervorgegangen, tritt die Gruppe seit 2008 mit Protestaktionen für die Redefreiheit, die Freiheit des Internet und gegen verschiedene Organisationen, darunter Scientology, staatliche Behörden, Unternehmen und Urheberrechtsgesellschaften in Erscheinung. Die Mitglieder agierten anfangs nur im Internet, später breiteten sich die Aktivitäten auch außerhalb des Internets aus. Aktionsmittel der Gruppe sind Demonstrationen und Hackerangriffe."

Samstag, 3. September 2011

Amsterdams Coffeshops bleiben bis 2015 offen für Touristen

Der Coffeshop Bund der Niederlande (BCD) berichtet das die Coffeshops trotz der geänderten Gesetzlichen Regelung im Großraum Amsterdam dennoch bis mindestens 2015 für alle Touristen zugänglich sind.
Der Grund dfür sei dass die Kommunen selbst für die konkreten Regelungen in den Coffeeshops zuständig seien, so dass die Regierung solche Vorschriften gar nicht machen könne.

Amsterdam hat jetzt der Meldung zufolge seine drogenpolitischen Leitlinien bis Juni 2015 bekannt gegeben. Die Stadt weigert sich demnach, die Schließung der Coffeeshops für Ausländer mitzumachen, wie es die Zentralregierung angekündigt hatte.
Außerdem könne die Stadt die Abstandsregelungen der Regierung für Coffeeshops, also Mindestabstände zu Schulen u.a., nicht einhalten. Die erwartete drastische Reduzierung der Shops wird es in Amsterdam also wohl auch nicht geben.
Jedoch sieht es für Grenznahe Coffeshops weniger gut aus, auch weil dort die einzelnen Kommunen stark Für eine Eindämmung des Kiffer-Tourismus sind. Hier werden wahrscheinlich in den nächsten Monaten Club regelungen getroffen sodass nur noch Niederländische Staatsbürger die Mitgliedschaft bei einem Coffeshop  beantragen können. Für uns deutsche bedeutet das keine Miedgliedschaft kein Gras.

Freitag, 2. September 2011

Rheinland-Pfalz verkündet Erhöhung der Eigenbedarfsgrenze

Nachdem im März die Wahlen und im Mai der Koalitionsvertrag vorgestellt wurden, ist es endlich soweit: Das Rheinlandpfälzische Justizministerium hat angekündigt, die Eigenbedarfsgrenze für Cannabis-Besitz von 6 auf 10 Gramm anzuheben.
Nachdem der damalige Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) 2007 die "geringe Menge" mit dem Wunsch nach einer möglichst bundeseinheitlichen Regelung senkte, können es nun die Grünen als einen ihrer Erfolge verbuchen, dass dies wieder zurückgenommen wird. Nicole Müller-Orth, drogenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag, erklärte in einer Pressemitteilung hierzu:
„Die Anhebung der Grenze war ein GRÜNER Erfolg in den Koalitionsverhandlungen. Wir begrüßen, dass dieser Schritt zügig umgesetzt wird. Zehn Gramm sind noch eindeutig im Rahmen des Eigenverbrauchs zu sehen. Eine schärfere Regelung dient nur einer Kriminalisierung von Gelegenheitskonsumenten. Diese hilft niemandem. Zudem führt sie zu einer vermeidbaren Belastung von Polizei und Justiz.“
Die Grüne Jugend sieht in der Anhebung einen ersten Schritt. Ihr Sprecher Sebastian Helber schreibt in einer Erklärung:
"Wir wollen weiter dafür kämpfen, dass die Drogenpolitik nicht mehr geprägt ist von Repression, sondern stärkere Aufklärung und Prävention zum Ziel hat. Das wollen wir vorerst mit einer weiteren Anhebung der Eigenbedarfsgrenze von Cannabis auf 15 Gramm erreichen. Wir fordern BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN dazu auf, sich über den Koalitionsvertrag hinaus für weniger Strafverfolgung von KonsumentInnen einzusetzen."
Perspektivisch ist die Grüne Jugend "davon überzeugt, dass nur eine Legalisierung aller Drogen und ihre Abgabe in Beratung bietenden Drogenfachgeschäften Sinn hat."
Auf Zustimmung stößt die Regelung auch in der Drogenhilfe. Der Drogenberater Otto Nunold aus Zweibrücken sieht in der neuen Regelung auch keine Verharmlosung der Droge Cannabis.
Weniger begeistert zeigten sich wie auch nicht anders zu erwarten die Junge Union: "Drogenpolitik - Gefährliche Klientelpolitik von Rot-Grün [....] Haschisch und Marihuana sind Einstiegsdrogen, deren Gefährdungspotential von der Landesregierung neuerdings verharmlost wird", die Eifel Zeitung: "Jetzt dreht die Landesregierung völlig durch - Marihuana- und Haschischkonsum bald legalisiert" und die CSU:
Der heutige Zugriff und die erteilten Haftbefehle machen zudem deutlich, dass der Anbau und Handel von Cannabis kein Kavaliersdelikt ist. Die von der Rheinland-pfälzischen Landesregierung geplante Anhebung der Menge für den persönlichen Eigenbedarf von sechs auf zehn Gramm ist daher ein Schritt in die völlig falsche Richtung. Schließlich stellt der Drogenhandel in Deutschland noch immer einen Schwerpunkt der Organisierten Kriminalität dar. Ich kann daher die Ermittlungsbehörden nur dazu ermuntern, auch weiterhin hart und konsequent gegen den Anbau und Handel von Drogen vorzugehen. - Anbau von Drogen kein Kavaliersdelikt
Die Neuregelung ist auch ein Zeichen an andere Bundesländer wie Berlin oder Nordrhein-Westfalen, die von den konservativen Bundesländern für ihre liberalen Regelungen gerügt werden. Das Justizministerium im Saarland sah sich sogar genötigt klarzustellen, dass es hier nicht auch eine Liberalisierung geben wird - schade eigentlich, sind hier doch FDP und Grüne Teil der Landesregierung. Vielleicht wird die Anhebung nun auch ein Zeichen für die Grünen in Baden-Württemberg sein, endlich ihren Ankündigungen auch Taten folgen zu lassen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern bewegt sich Rheinland-Pfalz weiterhin nur im Mittelfeld bzgl. der Liberalität seiner Regelung. Bleibt also zu hoffen das die Vernunft sich wenigstens in diesem Falle durchsetzt.
Quelle: Deutscher Hanfverband